Herzlich Willkommen bei Brandschutz Hertel
Brandschutzhelfer, Unterweisungen Brandschutz, Wartung & Prüfung Kleinlöschgeräte
Wir bieten professionelle Brandschutzschulungen, Beratungen und Feuerlöscher Instandhaltung für Ihr Unternehmen an. Kontaktieren Sie uns heute für Ihre professionelle Ausbildung zum / zur Brandschutzhelfer / in.
Kleinlöschgeräte Wartung
Sachkundiger gem. Din 14406-4
Erstellung von Flucht,- und Rettungsplänen

Professionelle Brandschutz-schulungen
Lernen Sie von echten Feuerwehrangehörigen
Spannende Schulungen- Theorie und Praxis für den richtigen Umgang und das Löschen von Entstehungsbränden mit Feuerlöschern.
Spezialisiert auf Ausbildungen und Unterweisungen rund um das Thema Brandschutz.
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Nach DGUV Information 205-023
Schulungen und Aubildungen für Ihren Betrieb.
"Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen"
ASR A2.2
"Maßnahmen gegen Brände"
Arbeitsschutzgesetz § 10
"(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.(...)"
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Instandhaltung Kleinlöschgeräte
&
Erstellung von Flucht,- und Rettungsplänen
Sachkundiger gem. 14406-4
Vertrieb von Produkten der Marke Vulkan und Gloria.
Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb und prüfen Kleinlöschgeräte mit Dokumentation.
Erstellung von Flucht,- und Rettungsplänen
DIN ISO 23601 / DIN ISO 7010
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Praxisbezogen
Vertrauen Sie auf unsere Expertise
Unser Unternehmen aus Wilhelmshaven ist spezialisiert auf Brandschutzausbildungen, Brandschutzschulungen und Feuerlöschertraining. Unser Team besteht aus praxiserfahrenen Feuerwehrmännern, die Ihnen wertvolles Wissen vermitteln.
Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.
Keine Räumlichkeiten zur Verfügung? Kein Problem, uns stehen externe Räume zur Verfügung
Was ist ein Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer sind Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt werden, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen.
Sie werden geschult im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz und erfüllen besondere Aufgaben, um einen Entstehungsbrand zu verhindern, Brandschäden zu minimieren und die Evakuierung eines Gebäudes oder der Arbeitsstätte einzuleiten.
Mindestens 5 % der Belegschaft sollten diese Aufgabe wahrnehmen. Die Ausbildung sollte alle 2- 5 Jahre wiederholt werden.
Was ist eine Brandschutzunterweisung?
Jeder Mitarbeiter muss nach ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ jährlich eine Unterweisung im Brandschutz durchführen. Daher müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Brandschutz zu folgenden Zeitpunkten unterweisen lassen:
- vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung)
- bei Änderung des Tätigkeitsbereiches (anlassbezogene Unterweisung) und
- danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens einmal jährlich (jährliche Wiederholungsunterweisung)
Darüber hinaus sollten Mitarbeiter immer dann unterwiesen werden, wenn sich Änderungen an den Brandschutzmaßnahmen oder den betrieblichen Abläufen ergeben, die ihre Sicherheit beeinflussen könnten.
Wir bieten individuelle und praxisbezogene Ausbildungen für Ihren Betrieb. Daher erhalten alle Mitarbeiter in Ihrem Betrieb nicht nur die Brandschutzunterweisung, sondern auch eine Unterweisung Kleinlöschgeräte um im Ernstfall den Umgang und die Handhabung mit Kleinlöschgeräten (Feuerlöschern) zu garantieren.

Wer sollte die Unterweisungen durchführen?
Der Unternehmer ist dafür verantwortlich. Er kann die Aufgabe jedoch an eine geeignete Führungskraft übertragen. In der betrieblichen Praxis werden Brandschutzunterweisungen üblicherweise vom direkten Vorgesetzten des Arbeitnehmers durchgeführt. Sie kennen ihren jeweiligen Bereich ganz genau. Dazu gehören auch die Brandgefahren, die dort vorhanden sind.
In anderen Firmen ist der Brandschutzbeauftragte dafür verantwortlich. Das gehört mit zu einer seiner Hauptaufgaben. Falls es diese Einrichtungen im Unternehmen gibt, kann auch die Betriebs- oder Werkfeuerwehr die Einweisung neuer Arbeitnehmer übernehmen.
In manchen Firmen beauftragt der Unternehmer oder der Brandschutzbeauftragte auch einen externen Experten damit, die Brandschutzunterweisung durchzuführen.
